Reglement 65.801: "Motorfahrzeug-Reparaturkompetenzen"
Ausgabe 1979
Das 549 Seiten umfassende Reglement beschreibt für jeden in der Schweizer Armee eingeführten Fahrzeugtyp, durch wen (Fahrer / Truppenhandwerker / Zeughäuser / Industrie) die unterschiedlichen Instandhaltungstätigkeiten durchgeführt werden dürfen.
Die Seiten 85 - 104 betreffen die kleinen Unimog.
Begriff | Definition |
austauschen | Austausch ganzer Geräte oder im Etat aufgeführter einzelner oder kombinierter Zubehörteile, soweit solche für deren Entfernung weder Werkzeug noch besondere Fachkenntnis bedürfen |
auswechseln | Reparatur durch Ausbau einer defekten Baugruppe, Unterbaugruppe oder eines defekten Einzelteils (welche ihrerseits in einer höheren Unterhaltsstufe repariert oder regeneriert werden) und Einbau eines vollwertigen Reserveteils. |
ersetzen | Reparatur durch Ersatz eines defekten Teils (Unterbaugruppe oder Einzelteils), welcher aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr repariert wird, durch einen vollwertigen Reserveteil. |
kontrollieren | Feststellen des Vorhandenseins äusserer Mängel (Sichtkontrolle) oder eindeutiger innerer Mängel (Funktionskontrolle) |
prüfen | Feststellen des Vorhandenseins nicht offensichtlicher oder eindeutiger Mängel durch Messen charakteristischer Grössen mit Hilfe besonderer Lehren, Messgeräten oder Spezialwerkzeugen. |
reparieren | Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft defekten Materials |
Reparaturkompetenzen | Abgrenzung der Befugnisse zwischen den einzelnen Unterhaltsstufen; zugleich Grundlage für die Zuteilung der für den Reparaturdienst notwendigen materiellen und personellen Mittel sowie für die reparaturdienstliche Ausbildung. |
revidieren | Wiedergewinnung der vollen Einsatzbereitschaft überholungsbedürftigen Materials |
warten | Massnahmen zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft intakten Materials sowie Funktions- und Zustandskontrollen, unter gleichzeitiger Ausscheidung reparaturbedürftigen Materials. |