Reglement 61.102: "Technische Angaben über Militär-Motorfahrzeuge"

Ausgabe 1952

Von den insgesamt 87 Seiten des Reglements sind dem Unimog 8 Seiten gewidmet. Der generelle Beschrieb des Fahrzeuges nimmt noch auf die Firma Boehringer Bezug. Deshalb wird auf der letzten Seite in einem Nachtrag auf den neuen Motor (OM 636.914) hingewiesen.

Beim abgebildeten Fahrzeug - einen Boehringer - ist auch interessant, dass die Axt mit dem Keil in Richtung Stossstange montiert ist und dass noch keine blinkenden Richtungsanzeiger vorhanden sind. Letztere wurden in der Schweiz erst im Jahre 1958 obligatorisch und sämtliche Fahrzeuge entsprechend nachgerüstet. Um den dafür erforderlichen Platz zu schaffen, musste die Axt mit dem Keil gedreht und in Richtung des Fahrerhauses montiert werden.

Ebenfalls interessant und im ganzen Reglement einmalig ist die Anmerkung:"Privatpersonen, die einen fabrikneuen UNIMOG anschaffen, können gestützt auf die Verfügung des EMD* vom 10.2.1950 bei der Abteilung für Heeresmotorisierung die Rückerstattung von zwei Dritteln des Einfuhrzolles geltend machen"

(*= Eidgenössisches Militär-Departement)

 

     
     
     
     
     
     
     

 

 

Ausgabe 1960:

Die aufgrund der vermehrten Motorisierung der Armee deutlich umfangreichere Ausgabe 1960 zeigt als Bild einen U 2010 und beschreibt auf insgesamt 15 Seiten den Unimog 1t. Von besonderem Interesse ist der umfassend modifizierte Verkabelungsplan, die Beschreibung der Rahmenseilwinde und die detaillierte Erwähnung sämtlicher Schmiernippel.